Satzung
Ahlumer Dorftheater

Zuletzt geändert §4, Abs. 2 vom 20.01.2014

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Ahlumer Dorftheater“.
    Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Wolfenbüttel.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere durch die Pflege des Schauspiels mit Kindern und Jugendlichen, sowie durch die Pflege der Kleinkunst.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln und Spenden für die Durchführung kultureller Veranstaltungen.
  3. Gestaltung eines qualitativ anspruchsvollen Bühnenprogramms.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  7. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
  8. Überschüsse aus Rechnungsabschlüssen werden auf das folgende Jahr übertragen.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.

§4 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von Mitgliedern von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum 30.06. oder 31.12. eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erklärt werden.
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweifacher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Der Beschluss des Vorstands über die Streichung muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Ein Mitglied kann, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Beschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur persönlichen Rechtfertigung zu geben. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

§5 Mitgliedsbeiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
  2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung entbunden.

§6 Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus
    a) der/dem Vorsitzenden
    b) der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
    c) der/dem Kassenwart
    d) der/dem Schriftführer
  2. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
  3. Scheidet ein Mitglied während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit.
  4. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
  5. Der/Die Vorsitzende beruft eine Vorstandssitzung bei Bedarf ein oder wenn es mindestens zwei Vorstandsmitglieder verlangen. Die Einberufung soll schriftlich unter Angabe der Tagesordnung erfolgen und den Vorstandsmitgliedern mindestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Vorsitzende leitet die Sitzung. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu Beweiszwecken zu protokollieren.

§8 Rechte und Pflichten des Vorstandes

  1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, er hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
    • Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung, erstellen eines Jahresberichts.
    • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, soweit diese der Satzung entsprechen.
    • Vorbereitung des Haushaltsplanes, Buchführung.
    • Entscheidung über die Vergabe von Vereinsmitteln bis zur Höhe des gemäß Schluss der Mitgliederversammlung festgelegten Betrages.

§9 Mitgliederversammlung

  1. In der Versammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.
  2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
    • Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, Entlastung des Vorstands.
    • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
    • Festlegung des finanziellen Entscheidungsrahmens über den der Vorstand, nach schriftlichem Antrag, finanzielle Fördermittel vergeben kann.
    • Wahl von einer/einem Kassenprüfer/in sowie einer/einem Vertreter/in für die Amtszeit des Vorstandes.
    • Wahl/ Abwahl des Vorstandes oder eines seiner Mitglieder (auch während der Wahlperiode).
    • Entscheidung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
    • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
    • Ernennung von Ehrenmitgliedern.

§10 Einberufung der Mitgliederversammlung

  1. Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Diese wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung einberufen. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugestellt, wenn es an die letzte bekannte Anschrift gerichtet ist.
  2. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung zur Tagesordnung beantragen. Die/Der Versammlungsleiter/in hat zu Beginn der Versammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung.

§11 Außerordentliche Mitgliederversammlung

  1. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn diese im Interesse des Vereins liegt, oder wenn ein Drittel der Mitglieder die unter Angabe der Gründe beantragen.

§12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden, der Vertretung oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung aus ihrer Mitte eine/n Versammlungsleiter/in. Bei Wahlen ist ein Wahlleiter zu wählen.
  2. Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt, ist dieser nicht anwesend, bestimmt der/die Versammlungsleiter/in einen Protokollführer.
  3. Die Art der Abstimmung bestimmt der/die Versammlungsleiter/in. Die Abstimmung ist schriftlich durchzuführen, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dieses beantragen.
  4. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß dazu geladen wurde.
  5. Die Versammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  6. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

§13 Auflösung des Vereins, Zweckänderung

  1. Die Auflösung oder die Änderung des Zwecks (§2) kann nur in der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
  2. Falls die Mitgliederversammlung nichts Anderes beschließt, sind die/der Vorsitzende und die Vertretung gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
  3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Freundeskreis der Heimatstube Ahlum, zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die Pflege und Erhaltung der Kulturwerte der Heimatstube Ahlum.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 20.01.2014 verabschiedet und am 4.04.2016 geändert.
Wolfenbüttel-Ahlum, 04.04.2016

Nach oben scrollen